
Kommunale Steuerberatung
Wir übernehmen gerne die Beratung von steuerpflichtigen kommunalen Betrieben wie Schwimmbäder, Sporthallen, Wasser- und Stromversorger etc.
Unsere Leistungen:
- Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- mit Abgrenzung der Forderungen und Verbindlichkeiten auf das Wirtschaftsjahr
- mit Abgrenzung der Verbrauchsabrechnung (insbesondere bei Wasser- und Stromerzeugern)
- mit Erläuterungsberichten zum Jahresabschluss
- Prüfung von Jahresabschlüssen bei prüfungspflichtigen Betrieben durch unseren Kooperationspartner
- laufende Beratung und Planung
- z. B. zu Einzelheiten der Verbuchung von Geschäftsvorfällen
- Erstellen von Wirtschaftsplänen, die der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden müssen
- 5-Jahresplan, Liquiditätsplanung, Erfolgsplanung
- Falls Sie Ihre Bücher auf doppelte Buchführung umstellen möchten:
- Erfassung und Bewertung von Anlagevermögen
- Erstellen der Eröffnungsbilanz
- Finanzbuchführung oder Schulung der kommunalen Mitarbeiter, so dass sie selbst buchen können.